Zuletzt aktualisiert: 14. August 2026
1. Allgemeines
Diese Bedingungen regeln die Nutzung eines über Roger Aviation B.V. und RAPS bereitgestellten Flugzeugs. Roger Aviation B.V. hat ihren Sitz in der Tweede Emmastraat 4, 7513 CZ Enschede, Niederlande, ist unter der KvK-Nummer 42121931 eingetragen und unter rogier@rogeraviation.com erreichbar. Sicherheit, Lufttüchtigkeit und die Einhaltung der anwendbaren Luftfahrtvorschriften haben stets Vorrang vor Planung oder wirtschaftlichen Interessen.
2. Verantwortung des Piloten
Der verantwortliche Pilot entscheidet, ob ein Flug rechtlich, betrieblich und meteorologisch vertretbar durchgeführt werden kann. Vor dem Abflug prüft er unter anderem seine Berechtigungen, die Flugvorbereitung, Luftfahrtinformationen, den Luftraum, NOTAMs, Wetterbedingungen und die geltenden betrieblichen Einschränkungen.
3. Berechtigungen und Dokumente
Der Pilot darf das Flugzeug nur nutzen, wenn alle erforderlichen Lizenzen, Berechtigungen, Tauglichkeitszeugnisse, Recency-Anforderungen und zusätzlichen Genehmigungen gültig sind. Nachweise müssen auf Anfrage vorgelegt werden können.
Zusätzliche Anforderungen des Eigentümers oder Versicherers werden dem Piloten vor der Nutzung schriftlich mitgeteilt.
4. Vorflugkontrolle und technischer Zustand
Vor jedem Flug führt der Pilot eine ordnungsgemäße Vorflugkontrolle gemäß der geltenden Checkliste, dem POH/AFM und den anwendbaren Verfahren durch. Eine bekannte oder vermutete technische Abweichung ist vor dem Abflug zu melden. Bei Zweifeln an Lufttüchtigkeit oder Sicherheit wird nicht gestartet, bevor die Situation beurteilt wurde.
5. Nutzung innerhalb der Grenzen
Das Flugzeug wird ausschließlich innerhalb seiner Betriebsgrenzen und Verfahren sowie in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften betrieben. Handlungen, die nach Gesetz, POH/AFM, Versicherung, Eigentümer- oder Betreiberregeln nicht zulässig sind, sind untersagt.
6. Dritte und verantwortlicher Pilot
Das Flugzeug darf ohne Zustimmung nicht einer anderen Person überlassen werden. Der tatsächlich verantwortliche Pilot muss berechtigt und zugelassen sein. Sind ein Fluglehrer, Safety Pilot oder ein anderer berechtigter Pilot beteiligt, müssen Rollen und Verantwortlichkeiten vor dem Abflug eindeutig festgelegt sein.
7. Kraftstoff, Öl und sonstige Betriebsmittel
Der Pilot prüft, ob ausreichend Kraftstoff und Öl für den geplanten Flug und die vorgeschriebenen Reserven vorhanden sind. Bei einer Wet Rate ist der übliche Kraftstoff grundsätzlich im Tarif enthalten. Unterwegs gekaufter Kraftstoff wird nur gesondert verrechnet, wenn dies vorher vereinbart wurde.
8. Nach dem Flug
Nach dem Flug wird das Flugzeug gemäß dem vereinbarten Verfahren abgestellt, hinterlassen und gewaschen. Tachostände, Route, Zusatzkosten und relevante Bemerkungen werden korrekt in RAPS eingetragen. Technische Besonderheiten sind sofort und eindeutig zu melden.
9. Schäden, Mängel und Vorfälle
Schäden, Vogelschlag, harte Landung, technischer Defekt, Verlust von Teilen, Unfall, Störung oder ein anderes relevantes Ereignis sind so schnell wie möglich über rogier@rogeraviation.com sowie telefonisch oder per WhatsApp unter +31 6 55820334 zu melden. Ohne Zustimmung darf der Pilot keine Reparatur beauftragen und kein Anerkenntnis zur Haftung abgeben, außer wenn sofortiges Handeln für die Sicherheit erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Besteht eine gesetzliche Meldepflicht, bleibt der betroffene Pilot verpflichtet, an der Meldung mitzuwirken.
10. Haftung und Versicherung
Das Flugzeug muss entsprechend den Vereinbarungen des Eigentümers oder Betreibers versichert sein. Dieser Text legt keinen Versicherungsumfang fest. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen, Ausschlüsse und die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Die Selbstbeteiligung des Nutzers beträgt € 500 je Schadensereignis, sofern der Schaden durch die Versicherung gedeckt ist. Maßgeblich bleiben die Versicherungsbedingungen und die gesetzlichen Vorschriften.
11. Sicherheit und Beendigung der Nutzung
Administrator oder Eigentümer können die Nutzung des Flugzeugs vorübergehend oder dauerhaft verweigern, wenn dies nach vernünftiger Beurteilung für Sicherheit, Lufttüchtigkeit, Versicherung oder Einhaltung dieser Bedingungen erforderlich ist.
12. Vorrang offizieller Dokumente
Bei Widersprüchen haben anwendbare Rechtsvorschriften, offizielle Flugzeugunterlagen, Anweisungen zuständiger Behörden und verbindliche Versicherungs- oder Betriebsbedingungen Vorrang vor dieser Website-Seite.
